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Petition gegen Internetsperren

Hinweis:
Die Mitzeichnungsfrist ist am 16.06.2009 abgelaufen.
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Allen Unterstützern ein herzliches Dankeschön!
134.014 Bürger haben die Petition mitgezeichnet!
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Der Vorschlag der Bundesregierung zu Internetsperren ist...

1. Nutzlos

1.1. Technische Unmöglichkeit
Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Zugangsanbieter von Addressbuchmanipulationen bis hin zur Untersuchung jedes Datenpakets alle Techniken zur Sperrung nutzen dürfen.
Die Umgehung solcher Sperrmaßnahmen ist jedoch selbst für Computer-Laien nur eine Sache von Sekunden.
"Alle technischen Verfahren zur Sperrung solcher Internetseiten haben Schwachstellen"
Prof. Christoph Meinel
Direktor des Hasso-Plattner-Instituts
1.2. Täterschutz statt Opferschutz
Durch das geplante Gesetz wird nicht ein Kind vor Missbrauch geschützt. Die Produktion und Verbreitung von Kinderpornografie besteht fort. Im Gegenteil werden Täter durch die Sperren frühzeitig gewarnt und können sich dadurch der Strafverfolgung entziehen.
"Wäre es nicht anstatt dieser unglaublich gefährlichen Symbolpolitik angebracht, den Opfern echte Hilfe anzubieten?"
Christian Bahls
Verein "Mißbrauchsopfer gegen Internetsperren"
1.3. Keine Strafverfolgung
Die geplanten Internetsperren dienen nicht der Verfolgung der Täter. Durch die Sperrung wird die Produktion und Verbreitung von Kinderpornografie nicht bekämpft, sondern nur verdeckt.
"Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern"
Björn Sellström
Chef der schwedischen Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie

2. Grundgesetzwidrig

2.1. Aufhebung der Gewaltenteilung
Durch das geplante Gesetz erhält das Bundeskriminalamt (BKA) die alleinige Befugnis, über die Sperrung von Seiten zu entscheiden. Eine Kontrollinstanz oder ein Richtervorbehalt sind nicht geplant.
"Die Grundrechte und Freiheiten der Endnutzer, insbesondere gemäß Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zur Meinungs- und Informationsfreiheit, dürfen keinesfalls ohne vorherige Entscheidung der Justizbehörden eingeschränkt werden"
EU-Parlament
2.2. Verstoß gegen Artikel 5 des Grundgesetzes
Der Gesetzesentwurf schafft eine technische Infrastruktur, die geeignet ist, beliebige Inhalte im Internet zu sperren. Politiker und Lobbygruppen haben bereits eine Ausweitung des Gesetzes gefordert, zum Beispiel auf Tauschbörsen und Videoportale.
"Eine Zensur findet nicht statt."
Artikel 5 des Grundgesetzes
"In jedem Fall sollte [...] die [...] vorgeschlagene Sperrung von kinderpornografischen Seiten im Internet mit Blick auf Killerspiele neu diskutiert werden."
Thomas Strobl
Mitglied des Bundestages, CDU
2.3. Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Für die Regulierung von Inhalten von Medien sind die Länder zuständig, ebenso ist die Kriminalprävention Sache der Länder. Die Begründung der Bundesregierung, es gehe um die Regulierung der Wirtschaft, ist ebenso widersprüchlich wie falsch.
"Das ist nach unserer Verfassung Ländersache."
Max Stadler
Mitglied des Bundestages, FDP
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